Teilnahmebedingungen / Haftverzicht

Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmer verpflichten sich, komplette Motocrosschutzkleidung, sowie Integralhelm, Motorrad-Handschuhe und Stiefel (Schaftstiefel - keine Schuhe mit offenliegenden Schnürungen oder Turnschuhe) zu tragen. Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer, zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Die Teilnahme setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht). Eine Rückerstattung des Startgeldes ist für den Fall der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. Außerdem werden die Teilnehmer den Anweisungen der Organisatoren stets Folge leisten. Sollten bei der Veranstaltung Fotos oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so zeigen sie sich durch Anerkennung der allgemeinen Bedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seine Mitveranstalter einverstanden.

Änderung / Absage

Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Veranstalter abgesagt werden. Die Teilnehmergebühr wird dann in voller Höhe erstattet. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dies notwendig machen. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen, mit Ausnahme von grob fahrlässigen bzw. vorsätzlich verursachten Sach- und Vermögensschäden.

Haftungsregelungen

Die Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
• die Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, die Geländeeigentümer
• Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
• den Straßenbaulastträger, die Landschaftsbehörde, die Stadt Schmallenberg und der Familie Hellerman, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
• die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.Dies gilt nur soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine Versicherung des Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt ist

Gegen
• die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
• den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer

verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Online-Nennungsformulare allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko - von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen.

Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, so muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen. Für den Fall, dass dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, stellt der Teilnehmer den oben genannten Personenkreis von jeglichen Schadenersatzforderungen des Fahrzeugeigentümers frei.

Versicherungen

Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Motorsports sowie der Haftungsregelungen an der Veranstaltung teil. Der Veranstalter schließt eine Haftpflichtversicherung ab, welche sich auf die gesetzliche Haftung des Veranstalters, der Sportkommissare, der Sportwarte und der Fahrerhelfer erstreckt. Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände werden von allen Ersatzansprüchen freigestellt, die aus Anlass der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder Dritten erhoben werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schmallenberg